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Staatsrecht der schweizerischen Kantone
Das Staatsrecht der Kantone ist ein unabdingbarer, aber vernachlässigter Bestandteil des schweizerischen Staatsrechts. Unabdingbar, weil die Kantone gestern wie heute, und wohl auch morgen, die Grundpfeiler des schweizerischen Staatswesens bilden. Vernachlässigt, weil das kantonale Staatsrecht seit dem Standardwerk von Zaccaria Giacometti (1941) in seiner ganzen Breite und Tiefe nie mehr systematisch aufgearbeitet wurde. Fast alle Kantonsverfassungen wurden in den letzten ...

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